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Drohnenfotografie 2025: Alles, was du über neue Vorschriften wissen musst

MPW
Verfasst von Maren Pätzold-Wulff
Lesedauer: 11 Minuten
Mann mit Sonnenbrille fliegt eine Drohne in den Bergen und muss dabei auf die neuen Vorschriften für Drohnenfotografie achten.
© Maryviolet / istockphoto.com
Inhaltsverzeichnis
Die Drohnenfotografie hat in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Aufschwung erlebt. Mit der zunehmenden Verbreitung von Drohnen im privaten und gewerblichen Bereich sah sich die Europäische Union (EU) veranlasst, einheitliche Regelungen für den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz dieser Fluggeräte zu etablieren. In diesem Artikel werden die aktuellen Änderungen der EU-Drohnenregulierung, die neue Drohnenklassifizierung sowie die Anpassungen der Betriebskategorien detailliert erläutert.
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Änderungen in der EU-Drohnenregulierung (EASA) und deren nationale Umsetzung

Die European Union Aviation Safety Agency (EASA) ist die zentrale Behörde für die Luftfahrtsicherheit in Europa und verantwortlich für die Entwicklung von Regelwerken für den Drohnenbetrieb. Mit der Einführung der EU-Drohnenverordnung wurden einheitliche Standards geschaffen, die in allen Mitgliedsstaaten gelten. Ziel dieser Verordnung ist es, den sicheren Betrieb von Drohnen zu gewährleisten und gleichzeitig die Innovationsfähigkeit der Branche zu fördern.

Überblick über die neuesten Anpassungen der EU-Drohnenverordnung

Seit dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung im Jahr 2021 wurden mehrere Anpassungen vorgenommen, um den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Einführung neuer Drohnenklassen (C0 bis C6), die eine präzisere Einordnung der Fluggeräte ermöglichen. Zudem wurden die Betriebskategorien "Open", "Specific" und "Certified" überarbeitet, um den unterschiedlichen Risikoprofilen und Einsatzszenarien gerecht zu werden. Im Jahr 2025 sind nun weitere Anpassungen und Neuerungen in Kraft getreten, die insbesondere für gewerbliche Drohnenfotografen von Bedeutung sind.

Nationale Umsetzung der EU-Vorgaben

Obwohl die EU-Drohnenverordnung europaweit gilt, obliegt die konkrete Umsetzung und Überwachung den einzelnen Mitgliedsstaaten. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zuständige Behörde für die Regulierung des Drohnenbetriebs. Das LBA hat die EU-Vorgaben in nationales Recht überführt und bietet umfangreiche Informationen sowie Schulungen für Drohnenpiloten an. Es ist wichtig zu beachten, dass neben den EU-weiten Regelungen auch länderspezifische Vorschriften gelten können, die von den Piloten unbedingt beachtet werden müssen.

Neue Drohnenklassifizierung und deren Auswirkungen auf die gewerbliche Nutzung

Die Einführung der neuen Drohnenklassen C0 bis C6 stellt einen Meilenstein in der Regulierung des Drohnenbetriebs dar. Diese Klassifizierung ermöglicht eine klare Zuordnung der Drohnen basierend auf ihrem Gewicht, ihrer Leistung und den damit verbundenen Risiken.

Einführung neuer C-Klassen (C0 bis C6)

Die neuen Drohnenklassen wurden eingeführt, um den unterschiedlichen technischen Spezifikationen und Einsatzmöglichkeiten gerecht zu werden:

KlasseGewichtFlugbeschränkungen
C0Weniger als 250 gDiese Drohnen dürfen über unbeteiligte Personen fliegen, jedoch nicht über Menschenansammlungen.
C1Weniger als 900 gEin Überflug über unbeteiligte Personen sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Falls es dennoch dazu kommt, muss die Überflugzeit minimiert werden.
C2Weniger als 4 kgEin Überflug über unbeteiligte Personen ist nicht gestattet. Es muss ein horizontaler Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern eingehalten werden, der auf 5 Meter reduziert werden kann, wenn der Low-Speed-Modus aktiviert ist.
C3Weniger als 25 kgDer Betrieb ist nur in sicheren Bereichen erlaubt, die mindestens 150 Meter von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten entfernt sind.
C4Weniger als 25 kgDiese Drohnen verfügen über keine automatisierten Steuerungsmodi und sind primär für den Einsatz als traditionelle Modellflugzeuge gedacht.
C5 & C6-Diese Klassen wurden für spezifische und zertifizierte Kategorien entwickelt und betreffen Drohnen mit erweiterten Fähigkeiten sowie einem höheren Risikoprofil.

Bedeutung der C-Klassifizierung für bestehende und neue Modelle am Markt

Für Hersteller und Betreiber von Drohnen hat die C-Klassifizierung erhebliche Auswirkungen:

Hersteller: Hersteller müssen sicherstellen, dass neue Drohnenmodelle entsprechend ihrer technischen Spezifikationen zertifiziert und mit dem entsprechenden C-Klassen-Label versehen werden. Jede Drohne wird dabei in eine der C-Klassen (C0 bis C4) eingeordnet, basierend auf Merkmalen wie Größe, Gewicht, Leistung und Sicherheitsfunktionen. Diese Einordnung stellt sicher, dass jede Drohne den festgelegten Sicherheitsstandards und Betriebsanforderungen entspricht, die speziell für ihre Einsatzmöglichkeiten und technischen Eigenschaften entwickelt wurden. So müssen beispielsweise Drohnen mit höheren Leistungen oder komplexeren Funktionen, die in risikoreicheren Szenarien eingesetzt werden, strengere Anforderungen erfüllen als Drohnen für den Freizeitgebrauch.

Betreiber: Für Drohnen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne C-Klassifizierung in Verkehr gebracht wurden, galten Übergangsregelungen, die jedoch zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Drohnen ohne C-Klassifizierung nur noch in bestimmten Unterkategorien betrieben werden: Unterkategorie A1: Drohnen unter 250 Gramm dürfen ohne spezifische Schulung betrieben werden:

  • Unterkategorie A1: Drohnen unter 250 Gramm dürfen ohne spezifische Schulung betrieben werden.
  • Unterkategorie A3: Drohnen bis 25 Kilogramm dürfen betrieben werden, erfordern jedoch den EU-Kompetenznachweis.

Es ist daher für gewerbliche Drohnenfotografen essenziell, sicherzustellen, dass ihre Geräte entsprechend klassifiziert sind, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Tipp aus der Redaktion: Einfluss der C-Klassifizierung auf den Second-Hand-Drohnenmarkt

Ein wenig offensichtlicher Tipp zur C-Klassifizierung für Drohnen betrifft die mögliche Einflussnahme auf den Second-Hand-Markt für Drohnen. Während viele den Fokus auf neue Drohnenmodelle und deren Zertifizierung legen, könnte sich der Second-Hand-Markt für Drohnen dramatisch verändern. Seit 2024 müssen neue Drohnen, die auf den Markt kommen, eine C-Klassifizierung besitzen, was bedeutet, dass ältere Modelle ohne diese Klassifizierung unter strikteren Einschränkungen betrieben werden müssen. Ein wichtiger, aber weniger beachteter Punkt ist, dass Drohnen ohne C-Klassifizierung möglicherweise schwierig oder unattraktiv für Käufer auf dem Second-Hand-Markt werden, insbesondere für gewerbliche Betreiber, die gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Wer also vorhat, eine gebrauchte Drohne zu kaufen oder zu verkaufen, sollte sich bewusst sein, dass Modelle ohne C-Klassifizierung, selbst wenn sie technisch noch gut in Schuss sind, in naher Zukunft geringeren Wiederverkaufswert haben könnten. Für Verkäufer könnte es sinnvoll sein, eine Nachrüstlösung oder Nachzertifizierung zu erwägen, um die Attraktivität und den Marktwert ihrer gebrauchten Drohnen zu erhalten. Das könnte insbesondere für ältere Modelle wichtig sein, die für bestimmte Anwendungen nicht mehr geeignet sind, aber durch Nachrüstungen an die neuen Normen angepasst werden können.

Anpassungen an bestehende Betriebskategorien (Open, Specific, Certified)

Die Betriebskategorien wurden geschaffen, um den Drohnenbetrieb entsprechend des Risikoniveaus zu regulieren. Im Jahr 2025 wurden diese Kategorien weiter angepasst, um den technischen Fortschritt und die gestiegenen Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.

Überarbeitung der "Open Category" für Hobby- und gewerbliche Nutzer

Die Open Category richtet sich an Drohnenpiloten, die ihre Drohne ohne spezielle Genehmigung fliegen lassen möchten. Sie umfasst drei Unterkategorien (A1, A2, A3), wobei jede unterschiedliche Anforderungen an den Drohnenführer stellt.

Die wichtigsten Änderungen für 2025:

  1. Drohnen der Klasse C1 (bis 900 g) dürfen in der Kategorie A1 betrieben werden, müssen aber mit einer Remote-ID ausgestattet sein.
  2. Die Übergangsregelungen für ältere Drohnen ohne C-Klassifizierung sind vollständig ausgelaufen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen alle neu verkauften Drohnen eine C-Klassifizierung haben.
  3. Die Mindestanforderungen für den Kompetenznachweis in A2 wurden erhöht. Es sind nun praktische Trainingseinheiten verpflichtend, die über eine anerkannte Schulungsstelle nachgewiesen werden müssen.
  4. In der Kategorie A3 (größere Drohnen mit höheren Risiken) wurde der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen von 150 auf 200 Meter erhöht.
ThemaDetails
Drohnenklasse C1Erlaubt in Kategorie A1, benötigt Remote-ID
ÜbergangsregelungenSeit 1. Januar 2024 müssen alle neuen Drohnen eine C-Klassifizierung haben
Kompetenznachweis A2Erhöhte Anforderungen, verpflichtende praktische Trainingseinheiten über anerkannte Schulungsstelle
Kategorie A3Mindestabstand zu unbeteiligten Personen von 150 auf 200 Meter erhöht

Verschärfung der "Specific Category" für professionelle Einsätze

Die Specific Category ist für Drohnenflüge gedacht, die nicht in die Open Category fallen, aber keine so hohen Risiken aufweisen, dass eine Zertifizierung in der Certified Category notwendig ist.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Neue SORA-Anforderungen: Die Specific Operations Risk Assessment (SORA)-Methode zur Risikobewertung wurde verschärft. Für viele Szenarien sind nun detailliertere Sicherheitsmaßnahmen und Notfallprotokolle vorgeschrieben.
  • BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight): Drohnenflüge außerhalb der Sichtweite sind jetzt einfacher zu genehmigen, wenn der Betreiber nachweisen kann, dass er ein zuverlässiges Detect-and-Avoid-System verwendet.
  • Geofencing-Pflicht: In städtischen Gebieten müssen Drohnenbetreiber sicherstellen, dass ihre Fluggeräte mit einem Geofencing-System ausgestattet sind, das Flugverbotszonen automatisch erkennt und verhindert, dass die Drohne dort einfliegt.

Neue Anforderungen an die "Certified Category" für Drohnen mit erhöhtem Risiko

Die Certified Category betrifft Drohnenoperationen mit besonders hohen Risiken, etwa den Transport von Personen oder großen Lasten.

Neue Regelungen für 2025:

  1. Pilotenlizenz erforderlich: Alle Drohnenpiloten, die in dieser Kategorie operieren, müssen eine offizielle Luftfahrtlizenz besitzen.
  2. Technische Anforderungen verschärft: Drohnen in dieser Kategorie benötigen jetzt Redundanzsysteme für Steuerung und Energieversorgung, um Ausfälle zu verhindern.
  3. Neue Prüfverfahren: Vor der Zulassung eines neuen Drohnenmodells in dieser Kategorie müssen umfangreiche Sicherheitsprüfungen durch die EASA durchgeführt werden.

Tipp aus der Redaktion: Frühzeitige Vorbereitung auf die Certified Category für risikobehaftete Drohnen

Ein wertvoller Geheimtipp zu den neuen Anforderungen der Certified Category für Drohnen mit erhöhtem Risiko ist, dass Betreiber und Hersteller sich frühzeitig auf die komplexen Zulassungsverfahren vorbereiten sollten. Diese Drohnenkategorie umfasst Modelle, die in hochriskanten Szenarien wie BVLOS-Flügen (Beyond Visual Line of Sight) oder in der Nähe von Menschen betrieben werden. Der Zulassungsprozess in dieser Kategorie ist deutlich zeitaufwändiger und teurer als bei weniger risikobehafteten Drohnen und erfordert strengere Sicherheitsanforderungen wie redundante Systeme und Notfallprozeduren.

Wichtiger noch: Es gibt spezielle Anforderungen an die Pilotenqualifikationen und höhere Versicherungsanforderungen, da für Drohnen in der Certified Category oft ein höheres Haftungsrisiko besteht. Wer sich frühzeitig mit diesen Aspekten auseinandersetzt und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen sowie Versicherungen einplant, kann nicht nur regulatorische Hürden schneller überwinden, sondern auch Wettbewerbsvorteile in spezialisierten, risikobehafteten Einsatzbereichen wie Infrastrukturinspektionen oder Luftrettung erzielen.

Fazit: Sicher, professionell, zukunftssicher – mit den neuen Drohnenvorschriften 2025 bestens vorbereitet

Die neuen Vorschriften für 2025 bringen wesentliche Änderungen für Drohnenfotografen mit sich. Während Hobbyflieger von mehr Sicherheit profitieren, stehen gewerbliche Nutzer vor neuen Herausforderungen, insbesondere durch die strikteren Regeln für die Specific Category. Wer Drohnen professionell einsetzt, sollte sich frühzeitig über die neue Gesetzeslage informieren und sicherstellen, dass seine Geräte den aktuellen Anforderungen entsprechen.

FAQ zum Thema Drohnenfotografie 2025

Muss ich meine bestehende Drohne nachklassifizieren lassen?

Nein. Drohnen, die vor 2024 auf den Markt kamen und keine C-Klassifizierung haben, dürfen weiterhin in bestimmten Unterkategorien der Open Category betrieben werden. Allerdings unterliegen sie strikteren Einschränkungen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften für Drohnenflüge?

Die Strafen variieren je nach Land. In Deutschland können Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden, insbesondere bei Verstößen gegen Flugverbotszonen oder fehlender Remote-ID.

Was bedeutet die Remote-ID-Pflicht für Drohnenflüge?

Die Remote-ID ermöglicht es Behörden, Drohnenflüge in Echtzeit zu überwachen. Drohnen ab Klasse C1 müssen ab 2025 mit dieser Technologie ausgestattet sein. Ältere Modelle ohne Remote-ID dürfen nur noch in der A3-Kategorie geflogen werden.

Kann ich mit meiner Drohne weiterhin BVLOS-Flüge durchführen?

Ja, aber nur unter strengen Auflagen. Du musst ein sicheres Detect-and-Avoid-System nachweisen und eine Genehmigung in der Specific oder Certified Category einholen.

Gibt es neue Regeln für Drohnenflüge bei Nacht?

Ja. Gewerbliche Drohnenflüge bei Nacht sind nur noch erlaubt, wenn die Drohne mit einem zusätzlichen LED-Beleuchtungssystem ausgestattet ist und der Pilot spezielle Nachtflug-Schulungen absolviert hat.

 Welche Drohnenmodelle dürfen in der "Certified Category" geflogen werden?

Drohnen, die für risikobehaftete Einsätze wie BVLOS-Flüge oder Flüge in belebten Gebieten entwickelt wurden, müssen für die Certified Category zertifiziert sein. Diese Drohnen müssen höhere Sicherheitsstandards erfüllen, wie redundante Systeme und Notfallprozeduren.

Was passiert, wenn meine Drohne die neuen C-Klassifikationen nicht erfüllt?

Drohnen, die die neuen C-Klassifikationen nicht erfüllen, dürfen weiterhin betrieben werden, jedoch nur in weniger riskanten Szenarien und mit strengeren Einschränkungen, z. B. in der Open Category mit begrenzter Reichweite und ohne BVLOS.

Muss ich meine Drohne regelmäßig überprüfen lassen?

Ja, Drohnen, die unter die Certified Category fallen, müssen regelmäßig gewartet und überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die Sicherheitsstandards und Betriebsvorgaben einhalten.

Kann ich meine alte Drohne für kommerzielle Flüge nutzen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ältere Drohnen müssen möglicherweise nachgerüstet oder nachzertifiziert werden, um den neuen Vorschriften zu entsprechen, besonders für kommerzielle Einsätze in risikobehafteten Kategorien.

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